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Das Selbstbestimmungsgesetz als Geßlerhut 2.0

Ein Kommentar unserer Generalsekretärin Petra Winkler

Nun ist also die erste Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) durch und so wird es dann (sofern die Ampel nicht doch noch vorzeitig verglüht) demnächst in Kraft treten. Das Selbstbestimmungsgesetz in seiner derzeitigen Form halte ich persönlich für höchst fragwürdig, denn es ist handwerklich schlecht gemacht, es wird die Gesellschaft weiter spalten, es wird der Demokratie schaden, indem es dazu zwingen will Wirklichkeit auf den Kopf zu stellen und das als Wahrheit zu verkaufen. Aber lassen Sie mich zunächst kurz auf die Hintergründe eingehen: 

Die zwei biologischen Geschlechter

Wer dem Biologieunterricht in der Schule gefolgt ist, der weiß, dass es bei Wirbeltieren in der Regel zwei Geschlechter gibt. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, dann aber medizinisch zu betrachten. Das männliche Geschlecht produziert Spermien, das weibliche Geschlecht die Eizellen, wenn ein Spermium und eine Eizelle miteinander verschmelzen, entwickelt sich ein neues Lebewesen. Diese Zweigeschlechtlichkeit ist entsprechend in die Gesetzgebung eingeflossen, wenn es nicht um eine geschlechtsneutrale Person geht, ist von Mann und Frau, von Vater und Mutter etc. die Rede. Diese Zweigeschlechtlichkeit ist Wirklichkeit und Wahrheit – zumal es nirgendwo in der Natur ein drittes Geschlecht für die Fortpflanzung gibt.

Intergeschlechtliche Menschen

Nun gibt es im echten Leben außerhalb der Debattenstuben zwar viele Regeln, aber auch einige Ausnahmen und so gibt es eben auch Menschen, die bei ihrer Geburt nicht klar dem einen oder dem anderen Geschlecht zugeordnet werden können. Das betrifft aber nur sehr wenige Menschen, Schätzungen zufolge liegt der Anteil intersexueller Menschen bei 0,2 Prozent.

Früher bekamen diese intergeschlechtlichen Menschen mit der Geburt von Eltern oder Ärzten ein Geschlecht zugewiesen, häufig wurde versucht, durch Operationen bereits im Säuglingsalter die anatomischen Merkmale anzupassen, um ihnen ein Leben später zu ermöglichen, das diesem gewählten Geschlecht möglichst nah kommt. Leider haben einige intersexuelle Menschen aber später gemerkt, dass Eltern und Ärzte das falsche Geschlecht zugewiesen haben, sie kamen mit ihrem Geschlecht nicht klar, waren teilweise ein ganzes Leben lang unglücklich darüber. Ich habe volles Verständnis für die Nöte dieser Menschen und für das Bemühen ihnen bestmöglich zu helfen.

Transgeschlechtliche und andere nicht-binäre Menschen

Neben intergeschlechtlichen Menschen, deren anatomische Merkmale nicht zur sonst üblichen Zwei-Geschlechter-Einteilung passen, gibt es unbestritten auch Menschen, die sich auf einer psychischen Ebene mit ihrem Geschlecht nicht wohlfühlen. Ihrem Empfinden nach stecken sie „im falschen Körper“ (hier stellt sich die Frage, ob es denn „richtige“ Körper gibt, ich kenne viele Frauen, die mit ihrem Körper nicht glücklich sind, weil zu dick oder zu klein, zu viel oder zu wenig Oberweite oder etwas anderes sie unzufrieden macht). Bereits in der Vergangenheit war es so, dass man versuchte transgeschlechtlichen Menschen durch eine Geschlechtsumwandlung zu helfen. Allerdings brauchte es nach dem bisherigen Transsexuellengesetz (TSG) zwei Gutachter, die diese Transgeschlechtlichkeit bestätigen, um anschließend das Geschlecht auch offiziell wechseln zu können. Natürlich werden bei diesen Begutachtungs-Gesprächen auch intime Fragen gestellt. Das kann auch bei anderen Gutachten passieren, bei denen es um solche Fragen geht. 

Diese Begutachtung wird nun gebrandmarkt, sie wäre „entwürdigend“ – einer der zentralen Punkte im neuen Selbstbestimmungsgesetz lautet daher, künftig auf diese Gutachten zu verzichten und den einzelnen Menschen selbst über sein Geschlecht bestimmen zu lassen. Das passt auch ins Konzept anderer „nicht-binärer“ oder sogar „genderfluider“ Menschen, die sich nicht so richtig entscheiden können und für ein „anything goes“ eintreten – aber ob das wirklich so egal ist? Später mehr dazu …

Was diese transgeschlechtlichen oder nicht-binären Menschen auch fest verbindet: sie haben angefangen, über die in unserer Grammatik vorhandenen Pronomen er/ihm bzw. sie/ihr sich ganz eigene Pronomen zu definieren. Wobei es auch hier keine feste Einteilung gibt, jeder darf sich selbst etwas festlegen und so gibt es Menschen, die sich mit der englischen Pluralform als they/them vorstellen oder mit ganz neu erfundenen Pronomen (die sonst kein Mensch kennt) wie dey, hen oder xier. Wenn diese Menschen mit dem falschen Pronomen angesprochen werden, fühlen sie sich ernsthaft verletzt. Tschuldigung, aber ich muss gestehen, dass es mir nicht immer leicht fällt, mir Namen zu merken – und jetzt muss ich mir zum Namen noch das jeweils richtige Pronomen merken? Weil sich sonst jemand auf den Schlips oder die Füße getreten fühlt? Das wird das gesellschaftliche Zusammenleben nicht einfacher machen.

Unsere Gesellschaft ist liberal und tolerant.

Es ist doch keine Frage – in den letzten Jahrzehnten hat sich unsere Gesellschaft geöffnet für Minderheiten, so wie es ja im Grundgesetz festgeschrieben ist: niemand darf wegen seines Geschlechts, wegen seiner Herkunft oder seiner Lebensweise diskriminiert werden. Das ist auch richtig so. 

Aber auch wenn vor dem Gesetz alle gleich sind, so gibt es immer mehr Mitglieder in der Gesellschaft, die sich ungleich behandelt fühlen. Anfangs ging es um die gesellschaftliche Anerkennung von Schwulen, Lesben und bisexuellen Menschen, die tatsächlich in verschiedenen Gesetzen und auch in extrem konservativen Teilen der Bevölkerung diskriminiert waren. Diese LGB-Bewegung war gut und richtig. (Als Randbemerkung: Natürlich gilt diese Sichtweise nicht in allen gesellschaftlichen Gruppen, es gibt leider in Deutschland einige „Communities“, die hier aufgrund ihrer familiären oder kulturellen Prägung null Toleranz zeigen, aber diese Intoleranz gegenüber nicht-heterosexuellen Neigungen wird in links-woken Kreisen beharrlich ausgeblendet, die Vorwürfe gehen ja immer nur in Richtung weiße Mehrheitsgesellschaft.) 

Als die LGB-Bewegung weitgehend anerkannt war, meldeten sich Stimmen zu Wort, wo denn intergeschlechtliche oder transgeschlechtliche Belange blieben. Also wurde aus LGB- die LGBTQI-Bewegung (für schwul, lesbisch, bisexuell, transgender, queer oder intersexuell) und nachdem es auf Social-Media-Kanälen die Auswahl unter fast 80 Geschlechtern gibt, geht es jetzt also um LGBTQI+. Die Regenbogenfahne ist teilweise ersetzt durch eine Fahne in rosa und hellblau und anderen Farben, die für mich auf Anhieb nicht deutbar sind. Eigentlich – so die Meinung vieler Mitbürger – sind diese vielen Spielarten auch nicht weiter wichtig, solange mündige Menschen ihr Sexualleben mit anderen mündigen Menschen gestalten, wie es für die Beteiligten in Ordnung ist. Ein Problem sehen viele Mitbürger jedoch dann, wenn sich die Trans-Community an Minderjährige richtet, die sich über ihre geschlechtliche Rolle noch gar nicht endgültig im Klaren sind. 

So viel zum Hintergrund … und jetzt soll dieses Gesetz demnächst in Kraft treten.

Das Selbstbestimmungsgesetz in seiner geplanten Form

Das Selbstbestimmungsgesetz umfasst eigentlich nur wenige Punkte. Die Befürworter des Gesetzes argumentieren, dass die Entscheidung über die geschlechtliche Identität ein Menschenrecht ist und dass mit dem Gesetz langwierige Verfahren vermieden werden können. Das Gesetz sieht folgendes vor:

  • Erwachsene können Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ändern, es muss jedoch drei Monate zuvor angemeldet werden
  • Minderjährige bis 14 Jahre können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nicht frei ändern, hier müssen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben
  • Minderjährige ab 14 Jahren können die Erklärung selbst abgeben, allerdings müssen die Sorgeberechtigten zustimmen – falls diese nicht zustimmen, geht der Fall vor das Familiengericht, sofern es dem Kindeswohl nicht widerspricht, wird das Familiengericht dann zustimmen
  • Für einen erneuten Wechsel gibt es eine Sperrfrist von 12 Monaten (zuzüglich wieder die 3 Monate für die Anmeldefrist)

Über die Änderungserklärung hinaus sind jedoch zunächst keine weiteren Folgen wie zum Beispiel operative Eingriffe im Gesetz enthalten. Viel strittiger dürfte jedoch das im Gesetz enthaltene Offenbarungsverbot sein: Wenn jemand die Änderung des Geschlechtseintrags gegen den Willen der betreffenden Person kundtut und die betreffende Person damit schädigt, kann ein Bußgeld verhängt werden – und das kann je nach Fall bis zu 10.000 Euro betragen!

Auf den ersten Blick sieht das alles ganz nett und harmlos aus, man will ja einer Minderheit gerecht werden, das ist ja dann auch moralisch gut. 

Die Frage ist jedoch, was die Folgen des Gesetzes sein können. Und hier sieht es dann schon anders aus:

Was ist mit Kindern oder mit Teenagern, die in der Pubertät nach Orientierung suchen?

„Trans“ zu sein, scheint schick geworden zu sein. Es gibt Eltern, die auf Social-Media-Kanälen stolz berichten, ihr Kind habe sich jetzt im Kindergarten als „trans“ geoutet. Dem Gesetz zufolge können Eltern ihren Sohn oder ihre Tochter im Kindergartenalter zu einem Mädchen oder einem Jungen erklären. Ein Gutachten ist ja nicht mehr vorgesehen, einer elterlichen Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet. Was, wenn die elterliche Willkür noch weitergeht? Wenn dem Kind suggeriert wird, dass es das will, und wenn das Kind den Eltern zuliebe immer zustimmt, ohne absehen zu können, was die Eltern da in die Wege leiten?

Umgekehrt kann es ebenso sein: Ein pubertierendes Kind lässt sich vom diesem Trans-Hype anstecken und will das Geschlecht ändern – vielleicht, um in seiner Peer-Group den Vorreiter zu spielen oder um den Vorreitern in der Peer-Group nachzueifern, um gefühlt „dazu zu gehören“? Wenn Eltern das Gefühl haben, ihr Kind verrennt sich hier in Vorstellungen, die nicht zur Realität passen, wird ihnen die elterliche Sorge jedoch vom Familiengericht abgenommen: Eltern haben überhaupt nichts mehr zu sagen und es gibt bereits jetzt schon viele Eltern, die hilflos anschauen, wie ihr Kind von der „Trans-Community“ gehirngewaschen und in die Einnahme von Hormonen sowie weiterführende Maßnahmen hineingeredet wird. 

Ob das immer richtig ist? Es sind ja bereits mehrere lle bekannt geworden, wo junge Mädchen festgestellt haben, sie interessieren sich nicht für Jungs, dann wurde ihnen von Trans-Aktivisten erzählt, das wäre doch ein klares Zeichen dafür, dass sie ein Transmann wären. Also ging das volle Programm los, mit Hormonen, mit Mastektomie (Entfernen beider Brüste) und so weiter. Mit dem Ende der Pubertät stellten einige dann fest, es geht ihnen nicht gut, erst mit der Zeit wurde jedoch deutlich, sie waren nie ein Transmann im falschen Körper – stattdessen waren diese jungen Frauen/Transmänner schon im richtigen Körper, sie waren jedoch nicht heterosexuell, sondern homosexuell und deshalb nicht an Männern interessiert. Die Hormone, die Amputation der Brüste (mehr über die Operationen übrigens hier im Artikel), diese nicht mehr rückgängig zu machenden Veränderungen des Körpers waren im Nachhinein eine völlig grundlose Verstümmelung des Körpers. Diese Mädchen hätten ein glückliches Leben als Frau und Lesbe führen können, wenn sie nicht in die Hände der Trans-Aktivisten geraten wären, die ihre Aktivisten-Aufgabe darin sehen, Werbung dafür zu machen, den Transmenschen in sich zu entdecken. 

Aus der Erfahrung vieler Eltern sind Teenager sehr häufig während der Pubertät in der Krise mit sich selbst – wenn jetzt Trans-Aktivisten hier einhaken, dem Teenager sonstwas suggerieren und hier eine Transition ohne jegliche nicht-aktivistische (!) ärztliche oder psychiatrische Begleitung stattfindet, kann das schnell den Rest des Lebens ruinieren. 

Schon allein aus diesem Grund hätte das neue Selbstbestimmungsgesetz die Gutachten für Kinder und Jugendliche behalten müssen. In dem Gesetz wird deutlich, dass Trans-Aktivisten viel zu viel Einfluss nehmen konnte und die Politik viel zu naiv einiges übernommen hat, ohne die möglichen Folgen zu bedenken. Der Schutz von Minderjährigen kommt bei diesem Gesetz viel zu kurz.

Was ist mit Saunen, Schwimmbädern etc.?

Das Selbstbestimmungsgesetz kann aber nicht nur schlimme Folgen für Kinder und Jugendliche mit sich bringen, auch erwachsene Frauen sind in Gefahr, in ganz unliebsame Situationen zu kommen. Die Rede ist von Frauenparkplätzen, vom Besuch einer Frauensauna oder die Frauenzeiten in Schwimmbädern oder auch die Umkleidebereiche von Sportvereinen. 

Früher war klar: Männer kommen hier nicht rein. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz kann es Frauen passieren, dass sie in einem vermeintlich geschützten und Frauen vorbehaltenen Raum sich umziehen oder duschen wollen und plötzlich kommt ein Mann rein, der biologisch klar als Mann erkennbar ist, und erklärt, er dürfe hier rein, weil er ja eine Frau sei. Übrigens gilt der Verlust des geschützten Raums für Frauen ja auch für Frauengefängnisse. In Deutschland ist mir jetzt zwar nichts bekannt, aber in den USA und in GB gab es bereits einige Fälle, wo verurteilte Straftäter sich zur Frau erklärten und dann die Verlegung in ein Frauengefängnis forderten. 

Was ist mit dem Sport?

Aber auch im Vereins- und Leistungssport können Frauen einpacken, wenn Männer sich zu Transfrauen erklären und als biologische Männer gegen biologische Frauen antreten. In den USA hat das bereits mehrfach für Aufruhr gesorgt: ein prominentes Beispiel dafür ist Lia Thomas, die als Mann bei Schwimm-Wettkämpfen nur mittelmäßig punkten konnte, danach aber (trotz einer Hormontherapie!) als Transfrau bei Wettkämpfen auf dem ersten Platz landete. Dieses Phänomen ist in Deutschland noch nicht zu beobachten, aber wer weiß, ob das nicht demnächst kommt. Die Frauen, die gegen Lia Thomas antreten, sind körperlich unterlegen. Wie sich das anfühlt, wenn eine Frau jahrelang hart trainiert hat, um gegen andere Frauen zu siegen und dann kommt so eine Transfrau daher und überflügelt alle biologischen Frauen mit links? Es ist kein Wunder, wenn Frauen sich gegen diese Art von Wettkampf wehren – ein fair ausgetragener Wettkampf ist auf diese Weise überhaupt nicht mehr möglich. In den USA ist das Thema jetzt dahingehend erledigt, dass sich die ersten Sportverbände neue Regelungen gegeben haben, wonach Transfrauen frühzeitig mit der Transition begonnen haben müssen, um bei Frauenwettkämpfen starten zu können. Aber wie wird die Situation in Deutschland sein? Was ist, wenn ein Verband in Deutschland Transfrauen starten lässt, die dann aber auf internationaler Ebene aus dem Rennen sind, weil die verschiedenen Verbände verschiedene Regelungen entwickeln? 

Was dürfen Vereine und Betreiber?

Eine weitere Schwierigkeit ist für Vereine bzw. Betreiber von Saunen, Fitnessstudios etc. zu erwarten. Zwar gibt es laut Selbstbestimmungsgesetz keinen Anspruch auf den Zugang zu bestimmten Räumen, die Vertragsfreiheit und das Hausrecht sollen unberührt bleiben. ABER: Die Grenzen der Vertragsfreiheit werden ja geregelt durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Der Betreiber muss also stichhaltige Gründe aufführen, warum er einer Transfrau den Zugang zu Frauenräumen nicht gestattet – einfach so ohne stichhaltigen Grund darf nicht sein, weil dann eine Diskriminierungsklage ins Haus flattern könnte.

Was ist mit den zu besetzenden Stellen?

Das Antidiskriminierungsgesetz sieht zwar vor, dass Stellen geschlechtsneutral auszuschreiben sind, dennoch finden sich immer wieder Ausschreibungen, in denen es heißt, bei gleicher Eignung würden Frauen bevorzugt. Das dürfte ein offenes Scheunentor für die Männer werden, die den Eindruck haben, dass auch Frauen mit geringerer Kompetenz bevorzugt werden – so wie neulich die Stadt München zu ihrer IT-Beauftragten kam, die deutlich schlechter qualifiziert war als einige männliche Mitbewerber. Wobei: möglicherweise lag es doch nicht am Geschlecht, sondern am Parteibuch der Grünen, dass die deutlich besser qualifizierten Männer leer ausgingen. 

Wer weiß, ob nicht auch die Frauenquote für Vorstände oder Aufstellungslisten links-grüner Parteien auf diese Weise elegant ausgehebelt werden wird. Theoretisch ist ja ein Vorstand mit neun Männern möglich, von denen sich drei zur Frau erklären. Problematisch wird es eher bei Gleichstellungsbeauftragten: die müssen definitiv weiblich sein. Sollte sich eine Gleichstellungsbeauftragte zum Mann erklären, müsste sie den Posten abgeben. Dafür dürfen dann Vertrauensfrauen gewechselte Männer sein. Aber ist das richtig? Wenn eine Frau über knifflige Themen mit einer anderen Frau reden will, wäre es dann nicht besser, mit einer biologischen Frau sprechen zu können und nicht mit einer Transfrau? 

Welche weiteren kuriosen Folgen das Gesetz mit sich bringen kann

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Das zeigt sich in folgenden Beispielen:

Ein Mann kann sich 2024 als Frau ausgeben, dann muss jeder in seinem Umfeld so tun, als ob er tatsächlich eine Frau wäre. Wenn er dann im Jahr 2025 wieder ein Mann sein will, dann muss das Umfeld auch diesem Wechsel folgen. Wer dann behauptet, aber 2024 war er doch eine Frau, dann verstößt das gegen das Offenbarungsverbot, wer diese Aussage tätigt, kann theoretisch dafür bestraft werden. Dabei ist es doch „nur“ die Wahrheit. Aber die darf künftig unterdrückt werden.

Was macht das eigentlich mit einer Familie, in der auch Kinder vorhanden sind, wenn Mama oder Papa plötzlich ihr Geschlecht wechseln? Müssen die Standesämter auf Wunsch die Geburtsurkunde ändern und aus Mutter Vater machen? Bekommt ein Kind dann zwei Väter und hat dafür keine Mutter mehr? Wer hat es dann auf die Welt gebracht?

Wie wirklich darf die Wirklichkeit noch sein?

Das Selbstbestimmungsgesetz kollidiert mit dem, was die Mehrheit in diesem Land als Wahrheit versteht, das Gesetz sabotiert Erkenntnisse der Wissenschaft und Aufklärung, es fördert die Unwahrheit. Wer widerspricht, wird angeprangert.

Hinter dem Gesetz steht der Wunsch, sich die Wirklichkeit zurechtbasteln zu können, getreu dem Pippi-Langstrumpf-Motto „Ich mach’ mir die Welt widde widde wie sie mir gefällt“. Aber eine Erklärung beim Standesamt ändert nicht die Biologie. Auch wenn Menschen alles Mögliche fühlen – dieses subjektive Fühlen ändert doch nichts an vorhandenen biologischen Eigenschaften, an der Zusammensetzung der Chromosomen, an anderen objektiv vorhandenen geschlechtlichen Merkmalen.

Nun kann kein Gesetz einem Menschen vorschreiben, was er zu fühlen hat. Dieses Gesetz will jetzt aber anderen Menschen vorschreiben, wie sie zu denken haben, wenn ihnen eine Person mit eindeutig weiblichen Merkmalen weismachen will, sie sei ein Mann. Das Gesetz ist der Versuch, wissenschaftliche Tatsachen zu leugnen und subjektive Wunschvorstellungen als objektive Wahrheit „unters Volk zu bringen“ und der Bevölkerung mit dem Offenbarungsverbot zu verbieten, die Wahrheit zu sagen. Der Mehrheit in diesem Land soll eine Weltsicht aufgezwungen werden, die nur von einer Minderheit lautstark propagiert wird.

Das SBGG als Gesslerhut oder als des Kaisers neue Kleider?

Genau aus diesem Grund steht das Selbstbestimmungsgesetz unter so massiver Kritik: Weil es der Versuch ist, den Bürgern der Gesellschaft ein neues Denken anerziehen zu wollen. Wir Bürger sollen biologische Realitäten außer Acht lassen, und wenn ein Mann von sich sagt, er sei eine Frau, dann müssen wir diese offensichtlich der Realität widersprechende Aussage bestätigen und applaudieren. Das erinnert ein wenig an das Märchen von des Kaisers neue Kleider. Und ebenso an den Gesslerhut, den die Untertanen stellvertretend für den Reichsvogt gefälligst zu grüßen hatten.

Was wäre eigentlich, wenn die Regierung ein Gesetz erlässt, demzufolge die Erde eine Scheibe und die Schwerkraft nur ein soziales Konstrukt sei? Müssen die Bürger dann auch blindlings diesem Gesetz folgen? Natürlich sind das jetzt krasse Beispiele, aber ist es nicht so, dass hier versucht wird, die Wirklichkeit durch Wünsche und Visionen zu ersetzen? Es beschleicht einen der Verdacht, dass es im Selbstbestimmungsgesetz darum geht zu bestimmen, dass es in Mathe nun 2+2=5 heißen soll. In diesem Sinne bietet es sich an, mit zwei Zitaten von George Orwell zu schließen:

Freiheit ist die Freiheit zu sagen, dass zwei plus zwei vier ist. Wenn das gewährt ist, folgt alles weitere. (Freedom is the freedom to say that two plus two make four. If that is granted, all else follows.) 

George Orwell, 1984

Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. (If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.)

George Orwell, Nachwort zu Animal Farm
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