Das neue Versammlungsgesetz in Hessen, das weitreichende neue Befugnisse für die Polizei vorsieht, hat gravierende Auswirkungen auf die Demokratie, die Liberalität und die Grundrechte. Das präventive Filmen von Demonstrationsteilnehmern sowie die Ausweitung des Vermummungsverbots und das heimliche Mitlaufen von Zivilpolizisten während Demonstrationen führen zu einem faktischen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und können Menschen von der Teilnahme an Versammlungen abhalten. Die Versammlungsfreiheit ist jedoch ein zentrales Grundrecht und ein Stück ursprünglicher ungebändigter unmittelbarer Demokratie. Die gegenwärtige Entwicklung in Bezug auf das Versammlungsrecht läuft aufs Gegenteil zu: die Bändigung der Demokratie. Die Gesetzgeber sollten aus den Übertreibungen der Corona-Zeit lernen und die Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Versammlungsfreiheit respektieren, denn die Bürger haben das Recht, gesehen, gehört, angesprochen, anerkannt und respektiert zu werden. Die Versammlungsfreiheit ist eine enge Verwandte der Meinungsfreiheit, denn die Kundgabe von Meinungen ist ihr zentrales Element. Das neue Gesetz in Hessen erschwert jedoch die Ausübung dieses zentralen Elements, da es Menschen davon abhalten kann, ihre nicht mehrheitsfähige Meinung öffentlich kundzutun.
Das neue Versammlungsrecht wurde trotz der Kritik der Opposition und Protesten im Vorfeld vom hessischen Landtag verabschiedet. Die Zustimmung kam von den Regierungsfraktionen CDU und Grünen.
In Hessen engagieren wir uns aktiv für die Bewahrung und Förderung der Meinungsfreiheit, welche als grundlegendes Prinzip der demokratischen Gesellschaftsordnung verankert ist. Die Idee der Liberalität impliziert, dass individuelle Freiheiten, einschließlich der freien Entfaltung des Geistes, uneingeschränkt ausgelebt werden dürfen. In diesem Kontext ist es essenziell, dass jeder in der Lage ist, politische Differenzen und Meinungsverschiedenheiten offen und ohne Unterdrückung zu kommunizieren.